Letzten Mittwoch machte ich Home Office und hörte dabei Radio SRF 1. Dabei kam in der Sendung „Espresso“ einen interessanten Bericht über Online-Bewertungen. In meinem heutigen Blog möchte ich Euch Tipps geben, wie man Bewertungen schreiben kann, ohne dass man dabei mit dem Strafgesetz in Konflikt kommt.
www.tripadvisor.de |
In der Sendung ging es um einen Hörer aus Luzern. Er plante mit seiner Freundin ein Wellnesswochende. Hierfür informierte er sich zuerst auf TripAdviso und buchte anschliessend ein Weekend in einem österreichischen Wellnesshotel. Leider erfüllte das Hotel nicht seine Erwartungen und so schrieb er zurück in Luzern eine negative Bewertung auf Tripadvisor.
Zwei Wochen später bekam er Post von einer Tiroler Anwaltskanzlei. Diese forderte ihn auf, seine Bewertung innert den nächsten fünf Tagen zu löschen, sonst werden sie rechtliche Schritte einleiten.
Muss man nun nach jeder negativen Bewertung mit rechtlichen Schritten rechnen und zwar in strafrechtlicher sowie zivilrechtlicher Natur? Wird man persönlich haftbar? Muss man mit einer Anzeige rechnen?
Reto Inneichen Rechtsanwalt und Dozent für Tourismusrecht an der Hochschule Luzern gibt folgende Tipps.
Man solle subjektiv schreiben. Reine Meinungsäusserungen
sind erlaubt. Am besten sind „Ich-Botschaften“. Dies geht zum Beispiel so: „Mir
war das Wasser zu kalt, die Suppe zu salzig“. Nicht schreiben darf man: „ Das
Wasser war zu kalt oder im Restaurant gab es nur Schlangenfrass“.
Reine Meinungsäusserungen sind demnach erlaubt. Alles was
darüber hinausgeht ist rechtlich heikel.
Wenn man etwas objektiv bewerten möchte, muss es einer
Überprüfung standhalten. Konkret schreib man, „ das Zimmer sei nur gerade 10
Quadratmeter gross“. Wer hingegen schreibt: „Das Zimmer sei nicht grösser als
eine Besenkammer“, kann sich eine Anzeige wegen übler Nachrede einhandeln.
Wie soll man nun vorgehen, falls man Post von einem Hotel
bekommt? TripAdvisor rät, den Brief an sie weiterzuleiten. Denn
Einschüchterungen von Hotels gehen nicht. Anschliessend prüft TripAdvisor den
Fall und wird gegeben falls das Hotel von ihrer Seite entfernen.
Ob ausländische Anwälte tatsächlich in der Schweiz aktiv
werden, ist fraglich. Aber auszuschliessen ist es nicht. In Deutschland gab es
bereits Verurteilungen gegen Kommentarschreiber wegen Ehrverletzung. Dies finde
ich auch richtig, allerdings finde ich auch, dass Einschüchterungsversuche von
Hotels zu bestrafen sind.
Am besten befolgt man beim Kommentarschreiben die oben genannten
Punkte, denn so bekommt man garantiert keine Probleme.
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